Der Makler (Broker) ist an keine Gesellschaft gebunden. Im Gegensatz zu den gebundenen
Vermittlern (Vertretern) erhält er vom Kunden einen Beratungs- und
Vermittlungsauftrag, ähnlich einem Rechtsanwalt. Seine Loyalität ist ausschließlich dem Kunden geschuldet!
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungs makler wird in einem Maklervertrag geregelt. Spätestens seit dem Vermittlergesetz vom Dezember 2006 muss
der Makler über die Wünsche des Kunden und die daraus resultierenden
Vorschläge (mit Begründung) ein Beratungsprotokoll führen. Es sollte
von allen Gesprächspartnern unterzeichnet werden und dem Kunden muss
eine Kopie ausgehändigt werden.Alternativ kann der Kunde auf ein
Beratungsprotokoll verzichten, was im Streitfall nachteilig für den
Kunden sein kann. Ergänzend dazu gibt es noch die Maklervollmacht, die den Makler nach
außen, z. B. gegenüber den Versicherungsgesellschaften, als Sachwalter
des Kunden legitimiert und in der der Umfang der mit dem Mandanten
vereinbarten Vollmachten geregelt ist. Diese Vollmacht legt der Makler
bei der Versicherungsgesellschaft vor, bei der er z. B. im Auftrage des
Mandanten eine Sachversicherung kündigt, neu abschließt oder eine
Schadensregulierung anmeldet.
Versicherungsvertreter sind im Normalfall Handelsvertreter nach § 84 HGB. Typischerweise sind sie für eine Versicherungsgesellschaft tätig
(gebundener Vertreter) und vermitteln das Versicherungsgeschäft dieser
einen Gesellschaft an die Kunden. Es besteht eine Verpflichtung
gegenüber der Versicherungsgesellschaft - geregelt im
Vertretungsvertrag zwischen Vermittler und Versicherer. Eine Abwandlung
ist der Mehrfachvertreter, der für mehrere Versicherungsunternehmen
tätig wird. Er sucht sich eine Anzahl Unternehmen aus, für die er das
Versicherungsgeschäft vermittelt.
(Definitionen aus WIKIPEDIA)
Der einzige Vermittler für Versicherungen, Finanzen, usw., der also "auf Ihrer Seite steht" und damit Ihre Interessen vertritt, ist der MAKLER!